Versicherungsrecht

 

Rechtsberatung Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Thomas Wilmes.

Im Versicherungsrecht vertreten wir Sie bei Streitigkeiten mit Ihrer eigenen Versicherung. Hier ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die eigene Versicherung Ihr „Freund und Helfer“ ist. Das stimmt nämlich nur bedingt. Ziel einer jeden Versicherung ist es zunächst einmal, den eigenen Gewinn sicher zu stellen und zu maximieren sowie die Zahl der Schadensfälle gering zu halten. Die Lösung Ihres konkreten Problems steht erst an zweiter Stelle.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich in solchen Fällen anwaltlich beraten zu lassen, bei denen Ihre Versicherung Ihnen nicht die Ihrerseits begehrten Leistungen erbringen möchte. Wir nehmen dann Einsicht in Ihren Versicherungsvertrag und die zugehörigen Bedingungswerke. Danach ist oft festzustellen, dass die Versicherung zu Unrecht Einwendungen erhoben oder abgelehnt hat. Nicht selten stellt sich auch heraus, dass Ihnen die Versicherung Leistungen vorenthalten hat, die Ihnen vertraglich oder nach den einschlägigen Bedingungen zustehen.

Foto: Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Thomas Wilmes 

Das Versicherungsrecht umfasst alle Sparten der existierenden Versicherungen, wobei die Berufsunfähigkeits-, die Unfall- und die Gebäudeversicherung für den Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfall oft von existenzieller Bedeutung sind und in diesen Versicherungszweigen daher unbedingt zu empfehlen ist, sich im Schadenfall umgehend und von Anfang an anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Prinzip eine privat abgeschlossene Invaliditätsversicherung, die dann greift, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheit ganz oder teilweise entfällt. Der Versicherungsschutz endet in den meisten Fällen mit Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbstständige BU (SBU) und als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden. Aufgrund der hohen Kosten, die auf den jeweiligen Versicherer im Leistungsfall zukommen, wird in dieser Versicherungssparte besonders oft und heftig gestritten. Da die Leistungen des Versicherers für den Versicherungsnehmer im Fall einer eingetretenen Berufsunfähigkeit von existenzieller Bedeutung sind, empfehle ich dringend, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls umgehend von mir oder einem anderen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten und vertreten zu lassen.

Unfallversicherung (gesetzlich und privat)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ausschließlich auf Unfallereignisse beschränkt, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Hingegen leistet die Private Unfallversicherung auch für Unfälle in der Freizeit. Die Private Unfallversicherung bietet eine umfangreiche Leistungspalette. Der konkrete Leistungsumfang ist abhängig vom konkreten Versicherer und dem abgeschlossenen Vertrag. Zu den versicherbaren Leistungen in der privaten Unfallversicherung gehören i.d.R. eine Invaliditätsleistung, eine Invaliditätsrente, Krankenhaustagegeld, Übergangsgeld und eine Todesfallleistung. Typische Probleme mit der Unfallversicherung sind jedoch oft die Anerkennung eines leistungspflichtigen Unfallschadens und die richtige Einstufung der erlittenen Verletzung des Versicherungsnehmers. In der Gesetzlichen Unfallversicherung kann schon ein Umweg auf dem Weg zur Arbeit den Versicherungsschutz kosten.
Ich empfehle auch hier, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls umgehend von mir oder einem anderen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten und vertreten zu lassen.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen, usw.) ab.
Versichert sind Schäden durch:

  • Brand
  • direkten Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Da Schäden am Gebäude oft kostspielig sind, versuchen die Versicherer ihre Versicherungsnehmer regelmäßig mit oberflächlichen Reparaturen "abzuspeisen", obgleich die Versicherungsnehmer nach ihrem Versicherungsvertrag deutlich größere Ansprüche hätten. Insbesondere bei größeren Brand- oder Wasserschäden kann ich nur dringend empfehlen, umgehend und vom ersten Tag an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um die Ansprüche des Versicherungsnehmers zu 100 % aufzuzeigen und durchzusetzen. Lesen Sie hierzu auch den von mir kommentierten Artikel:
 
http://www.welt.de/print/wams/finanzen/article140725061/Sproede-und-bruechig.html

Gerne berate und vertrete ich Sie auch in sämtlichen anderen Versicherungssparten, z. B. in folgenden Bereichen:

  • private Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung
  • KFZ-Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Feuerversicherung