Erstberatung

 

Erstberatung und die Kosten

Die Kosten für die Erstberatung betragen bei uns für Verbraucher 190 Euro zzgl. Mwst.

Der Gesetzgeber hat 2006 die Kosten für die Erstberatung beim Anwalt für Verbraucher auf höchstens 190 Euro zzgl. Mwst. gedeckelt. Vorher konnte die Beratungsrechnung schon mal fünfstellig werden, da die Kosten der Beratung sich nach dem Streitwert richtete und auf der Skala nach oben offen. Der Wert um den gestritten wird, ist zwar heute grundsätzlich auch noch die Grundlage, allerdings mit „Deckel“ für die erste Beratung (Erstgespräch) beim Anwalt.

Die Kosten einer Erstberatung können also höchstens 190 Euro zzgl. Mwst. betragen. Kein Verbraucher braucht also – jedenfalls seit 2006 – Angst vor dem Anwaltsbesuch haben. Selbständige und Unternehmer bitten wir, uns auf die Kosten einer Beratung ansprechen, da für sie die Deckelung nämlich nicht gilt.