Anwaltssuche

 

Anwaltssuche

I. Finde den richtigen Anwalt

Mehr als 125.000 Anwältinnen und Anwälte sind in Deutschland zugelassen und die Tendenz ist steigend. Der Rechtssuchende hat da ein Problem. Der „richtige“ Anwalt ist aus dieser Menge auszuwählen. Aber wie geht man da zweckmäßigerweise vor?

Genau wie bei der Auswahl des "richtigen" Arztes für jede Erkrankung sucht der Bürger inzwischen auch bei der Anwaltssuche den „Richtigen“, also den „Spezialisten“ für sein rechtliches Problem. Objektive Maßstäbe für die Auswahl dieses „Richtigen“ gibt es aber nicht.

Im Laufe der Zeit haben sich viele Spezialgebiete in der anwaltlichen Tätigkeit gebildet, deren Anzahl für die Anwälte selbst kaum noch zu überschauen ist, geschweige denn für die Rechtssuchenden. Einzelne Bereiche dieser Spezialgebiete überschneiden sich. Die meisten Anwälte beherrschen mehrere dieser Spezialgebiete, insbesondere aber dann, wenn sie sich überschneiden. So wird ein Familienrechtler auch Kenntnisse im Erbrecht haben oder der Verkehrsrechtler sich auch bei den Bußgeld- oder Strafsachen bestens auskennen.

Für einige Spezialgebiete können die Anwälte auch die Bezeichnung „Fachanwalt“ erwerben, wenn theoretische Kenntnisse – zumeist auf einem Lehrgang erworben- und dazu ausreichend praktische Erfahrung nachgewiesen werden können. Den Titel verleiht die Anwaltskammer. Die Entwicklung der „Fachanwaltschaften“ ist längst noch nicht abgeschlossen, aber auch auf diesen Gebieten gibt es natürlich „Spezialisten“, die nicht Fachanwalt sind oder aber diesen Titel nicht führen wollen! Hinzu kommt, dass die Arbeitsgebiete der Fachanwälte sich aber auch verschieben können, so dass ein Fachanwalt auf einmal gar nicht mehr der Spezialist ist, der er möglicherweise einmal war, weil er sich z.B. durch die Entwicklung seiner Kanzlei inzwischen auf ganz andere Arbeitsgebiete verlegen musste, den Fachanwaltstitel aber trotzdem weiterführt.

 

II. Strategie der erfolgreichen Anwaltssuche

Die erfolgreiche Anwaltssuche ist oft mit Aufwand verbunden und wird manchmal auch Geld kosten. Aber, misslingt die Auswahl, wird der Schaden für den Rechtssuchenden oft größer sein, als der Aufwand, der vorher hätte betrieben werden müssen.

Eine Methode der Anwaltssuche ist sicherlich das "Umhören" bei Freunden, Verwandten oder Bekannten, um sie um Empfehlungen zu bitten. Das hilft aber nur dann, wenn der Gefragte das Problemfeld abschätzen kann, um den „richtigen“ Anwalt zu benennen.

Jeder kann bei professionellen Anwaltssuchdiensten nachfragen. Die Suchmaschine "Google" meldet im Internet unter dem Begriff Anwaltssuche etwa 1.210.000 Treffer. Fast alle gewerblichen Anbieter, die als Anwalts-Such-Service auftreten, nehmen die Anwälte gegen Zahlung teils erheblicher Gebühren in ihre Datenbanken auf. Da liegt der Schluss nahe, dass ein Suchergebnis zumeist nur die Selbstdarstellung des oder der dort inserierenden Anwälte wiedergibt, und über die tatsächlichen Leistungen oder Fähigkeiten des Anwalts kein Bild gewonnen werden kann.

Anwaltswerbung ist jetzt erlaubt, da muss man sich nur die Telefonbücher ansehen. Die Anwälte werben dort mit ihren Interessen, Fachanwaltschaften oder Tätigkeitsschwerpunkten. Daneben gibt es eine große Zahl von "Anwaltsverzeichnissen", für die sehr häufig das gleiche gilt, wie für die Anwaltssuchdienste. Auch dort wird der Anwalt in aller Regel nur gegen Zahlung von Gebühren an den Betreiber des Verzeichnisses mit den Angaben in das Verzeichnis aufgenommen, die er selbst vorgibt, und die niemand prüft, um sich darzustellen. Auch hier wird kaum ein vernünftiges Bild zu gewinnen sein.

Im Deutschen Anwaltsverein gibt es etliche Fachausschüsse für die unterschiedlichsten Fachgebiete, z.B. für Strafrecht oder den Fachausschuss für Verkehrsrecht. Die Fachausschüsse wirken mit an der Gesetzgebung, indem sie entsprechende Vorschläge einbringen, sie dienen dem Erfahrungsaustausch der Spezialisten, die Anwälte aus verschiedenen Regionen Deutschlands lernen sich durch die Mitgliedschaft in einem Fachausschuss des DAV kennen, und stehen dadurch in entsprechenden Fällen als Korrespondenzanwälte zur Verfügung. Die Mitgliederlisten sind allerdings nicht öffentlich zugänglich. Die Mitglieder der Fachausschüsse können aber selbst auf ihre Mitgliedschaften hinweisen.

Hauptsächlich der gewerbliche Mandant hat immer wieder Vergleichsmöglichkeiten, kann dadurch Anwaltskanzleien testen, und wird auch in der Lage sein, sich bei anderen Juristen für seine Probleme nach einem Spezialisten zu erkundigen.

In der örtlichen Tagespresse wird immer wieder über gerichtliche Verfahren und die Entscheidungen berichtet, und dabei regelmäßig auch auf den in diesen Verfahren tätigen Anwalt hingewiesen, der es geschafft hat, das Interesse der Zeitung für „seinen Fall“ zu wecken und über diesen Artikel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu finden.

Aus dem Briefkopf der Kanzleien sollte schon einmal wenigstens die Struktur der Kanzlei ersichtlich sein. Man sieht, ob es sich um einen Einzelanwalt handelt oder ob er in einer Sozietät arbeitet oder mit anderen Kollegen in einer "Bürogemeinschaft".

Aussagekräftig kann auch ein Internetauftritt des Anwalts sein. Hier wird er sich für die Mandanten darstellen, und hier sollte sich ein vernünftiger Eindruck auch über die Größe, die Mitarbeiter, die Arbeitsweise und die Tätigkeitsfelder einer Kanzlei schaffen lassen.

Fazit

Allgemein gültige Suchstrategien für die Anwaltssuche gibt es also nicht. Aus der Kombination verschiedener Möglichkeiten sollte sich aber der „Richtige“ ermitteln lassen.

Die verschiedenen Fragen, die sich für den Rechtssuchenden bei der Anwaltssuche stellen, nämlich ob der Anwalt (oder ein anderer Anwalt in seiner Kanzlei) über die erforderlichen Fachkenntnisse für sein Problem verfügt, ob sein Büro organisatorisch zur Bearbeitung des konkreten Falls überhaupt in der Lage ist (Arbeitskapazität, qualifizierte Mitarbeiter, technische Ausrüstung der Kanzlei etc), ist auch im Gespräch zwischen Anwalt und Mandant ein angenehmes Klima entstanden, „passt“ es also auch menschlich, und sind die Honorarvorstellungen des Anwalts in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache, sollten sich befriedigend beantworten lassen. Die wichtigste Voraussetzung ist nämlich, dass der Anwalt und sein Mandant zusammenpassen.